Anmeldung

Für die Anmeldung zu unseren Kitekursen und Kitecamps bitte dieses Formular (PDF-Datei) herunterladen, ausfüllen und anschliessend als Fax, per Post oder via Email an uns zurück senden. Nach Eingang der Anmeldung bekommst du alle Informationen von uns per Email zugesandt.

AGB

1. Kursteilnahme und Anmeldung
An den Kitekursen und Veranstaltungen XWORX Boardspors kann jeder teilnehmen der weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitesurfsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.
Die Teilnahme wird wirksam, wenn das unterschriebene Anmeldeformular, bzw. die Buchung per Fax oder per Post oder als scan per Email bei xworx Boardsports eingegangen ist. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung mit Informationen zum Kursbeginn, zur Anreise, und zur Ausrüstung.
Wir raten eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, welche eventuelle Schäden im Wassersportbereich abdeckt.
Minderjährige Kursteilnehmer
Die Anmeldung von minderjährigen Kursteilnehmern erfolgt durch die Erziehungsberechtigten. Der/die Erziehungsberechtigte/n erklären, dass die/der Kursteilnehmer/in 15 Minuten ohne Hilfsmittel im tiefen Wasser schwimmen kann. Weiterhin, dass keine körperlichen Mängel bekannt sind, die die Ausübung des Kitesurfsports beeinträchtigen könnten. Ein Einverständnis mit der Ablegung der Prüfung zur Kitesurf-Lizenz durch den Sohn/die Tochter liegt vor. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verlust oder Beschädigung des Materials haftet der Kursteilnehmer.
2. Preise
Es gelten die bei Abschluss vereinbarten Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste (veröffentlicht auf der Website www.xworxkiteboarding.com, auf Anfrage per e-Mail oder Post).
3. Anzahlung / Restzahlung
Nach der Anmeldung wird eine Anzahlung von 50 Euro des jeweiligen Kurspreises p.P., zzgl. eventueller Übernachtungskosten, innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto überwiesen:
xworx Boardsports
SSK Düsseldorf
BLZ 300 501 10
Konto 870 121 00
Die Anmeldung ist erst nach Eingang der Zahlung gültig.
Restzahlung
Die Restzahlung ist fällig vor Kursbeginn. Die Zahlung erfolgt entweder vor Kursbeginn per Überweisung oder spätestens vor Ort in Bar.
4. Rücktritt / Umbuchung
Ein Rücktritt vom gebuchten Kurs/Camp ist jederzeit möglich. Der Rücktritt von einer erteilten Zusage ist schriftlich einzureichen.
Die Stornierungsgebühren für einen zugesagten Kitekurs betragen:
bei Rücktritt ab 7 Tage vor Kursbeginn 25% des Kurspreises p. Person.
Die Stornierungsgebühren werden bei Antritt des Kurses zu einem späteren Zeitpunkt sowie bei Stellung einer Ersatzperson angerechnet.
Unterkünfte
Die Rücktrittskosten für eine zugesagte Unterkunft betragen pro Person in Prozent:
Bis 5 Tage vor Reiseantritt: 25%
Ab 5 Tage vor Reiseantritt: 50%
Sofern eine anderweitige Vermittlung der zugesagten Unterkunft gelingt, reduzieren sich die oben aufgeführten Rücktrittskosten entsprechend.
Rücktritt seitens xworx Boardsports
Wir behalten uns vor, Kurse und Camps mangels ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. In diesem Fall erfolgt eine Rückzahlung der bereits geleisteten Anzahlungen und Kursgebühren. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
5. Änderungen im Kursverlauf
Kitesurfen ist eine Natursportart und somit abhängig von den gegebenen Wind- und Wetterverhältnissen. Da die Bedingungen nicht immer exakt vorhersehbar sind und schnell wechseln können, sind Änderungen im Kursverlauf nicht immer auszuschließen. Aus diesem Grund kann es keine Garantie für die Absolvierung aller Kursthemen der jeweiligen Kurse geben.
Bei Unmöglichkeit der Durchführung des Praxisteils wird ein Ersatztermin abgesprochen.
Eine Gutschrift über einen Teil des Kurspreises erfolgt nur, wenn eine Wiederholung / Fortführung des Kurses in nächster Zeit (6 Monate) seitens des Schülers / xworx Boardsports nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist.
6. Haftung
Eine Haftung seitens der XWORX Boardsports erfolgt im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Planung und Durchführung der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie der Camps.
Die Teilnahme an den Ausbildungslehrgängen und die Übernachtung erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisungen des Ausbildungs- und Hilfspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Haftung übernimmt xworx Boardsports nur im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
Wir übernehmen keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen oder Verlusten von privatem Kite-Equipment sowie Neopren, Trapezen, Garderobe und Wertsachen.
Die Bedingungen der Leistungsträger, die in unserem Auftrag handeln, werden von den Teilnehmern ausdrücklich anerkannt. Bei Buchung einer Unterkunft handelt XWORX Boardsports ausschließlich im Sinne eines Vermittlers.
7. Schulungsbedingungen / Ausrüstung
Den Weisungen des verantwortlichen Lehrers ist Folge zu leisten. Die vereinbarten Schulungszeiten sind einzuhalten. Für unentschuldigt versäumten Unterricht kann kein Ersatz beansprucht werden, ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
Beim Auf- und Abbau der Schulungsausrüstung hilft jeder Schüler mit. Die Ausrüstung inklusive der Neoprenanzüge wird den Schülern für die Dauer des Kurses kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie ist in jedem Fall pfleglich zu behandeln und dem Ausbilder persönlich zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung des Materials durch mutwilliges oder grob fahrlässiges Verhalten haftet der Kursteilnehmer/Mieter für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz. Bei selbst- und fremd verursachten Schäden trifft den Teilnehmer/ Mieter eine Anzeigepflicht.
Bei Entleih des Schulungsmaterials gelten die Mietbedingungen.
Bei ordnungswidrigem Verhalten, welches das Ansehen oder die Unversehrtheit der Teilnehmer oder des Veranstalters gefährdet oder sonstigem vertragswidrigem Verhalten, kann ein Teilnehmer nach Ermahnung aus dem Kurs ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
8. Mietbedingungen
Der Mieter versichert, dass er sich den sportlichen und körperlichen Anforderungen gewachsen fühlt und fähig ist, mit dem Material sorgsam umzugehen.
Der Mieter übernimmt das Material wie besichtigt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für versteckte Mängel und Konstruktionsfehler. Eventuelle Ansprüche gegen den Hersteller werden hiermit abgetreten. Der Abschluss des Mietvertrages bedarf der Schriftform.
Eine Vermietung ist nur an Schüler von XWORX Boardsports möglich, und nur dann wenn der Trainer dem Schüler die Qualifikation zuspricht, Kite und Board sicher zu handhaben.
Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Materials, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Nutzung der Ausrüstung offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten. Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Veranstaltungen ist untersagt.
Die Mietgegenstände und das Kite – Material (Material Pool) beim Freien Üben innerhalb eines Kitecamps sind nicht durch xworx Boardsports versichert. xworx Boardsports weist ausdrücklich darauf hin, dass das Mietverhältnis keine Schulung und keine weitergehenden Aufsichtspflichten beinhaltet. Der Mieter hat selbst für eine entsprechende Versicherung und Deckung zu sorgen. (ist hier abzuschließen 39,-€ / Jahr) Für Schäden am Material, die durch Missachtung der Anweisungen des Ausbilders oder durch Missachtung der Sicherheitsregeln entstehen, muss jeder Teilnehmer selber haften. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung, welche die entsprechende Sportart mit abdeckt! Bei Diebstahl des Mietgegenstandes haftet der Mieter.
Der Mieter hat das ihm ausgehändigte Material nach Ablauf der Mietzeit bzw. bei Unterbrechung der Mietzeit pünktlich am vereinbarten Ort zu übergeben. Dabei festgestellte Schäden gelten als während der Mietzeit entstanden, sofern sie nicht bei der Übernahme des Materials dem Vermieter angezeigt wurden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn oder Dritte während der Mietzeit verursacht worden sind sowie bei verspäteter Rückgabe für eventuell entstandene Aufwendungen
Für durch das Material entstandene Schäden Dritter übernimmt der Mieter die Haftung und stellt den Vermieter insofern frei.
Bei Beginn der Mietzeit kann der Vermieter vom Mieter eine Hinterlegung einer Kaution in bar verlangen. Der Vermieter ist im Schadenfall berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind sowie nicht durch gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen.
Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes des Kitesurf-Ausrüstung und der sonstigen Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.
Es gelten die bei Abschluss vereinbarten Mietpreise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste (auf Anfrage).
9. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge.